Männergesundheit

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Liebe Patientin, lieber Patient!

Diagnose- und Therapiemöglichkeiten in der Medizin unterliegen einem immer schneller werdenden Wandel, der durch Fortschritte in Wissenschaft und Technik begründet ist.
Die gesetzliche Krankenkasse bietet einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine Rundumversorgung.

So sind zahlreiche ärztliche Leistungen, insbesondere auch auf urologischem Gebiet, nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und dürfen von der Krankenkasse auch nicht übernommen werden, obwohl sie durchaus empfohlen werden können.

Diese Leistungen sind Wunschleistungen und müssen Ihnen von Ihrem Urologen in Rechnung gestellt werden.

 

Spezielle Vorsorgeuntersuchungen:


„Komplett-Vorsorge zur Früherkennung urologischer Krebserkrankungen“

Die gesetzliche Früherkennungsuntersuchung für den Mann ist vor 30 Jahren ausgearbeitet worden. Zum damals eingefassten Leistungsspektrum sind seither keine neuen Untersuchungen hinzugefügt worden. Vielmehr ist die Urinuntersuchung aus der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung sogar nachträglich herausgenommen worden.

In der Zwischenzeit sind aber mehrere diagnostische Möglichkeiten entwickelt worden, die nachweislich in vielen Fällen eine sicherere und schnellere Diagnose von Krebserkrankungen gerade auch im Anfangsstadium ermöglichen.
Aus fachärztlich-urologischer Sicht könnten diese Zusatzuntersuchungen zur Verbesserung der Früherkennungsrate von urologischen Krebserkrankungen sinnvoll sein. Denn viele dieser Erkrankungen verlaufen oft lange Zeit ohne Beschwerden. Weil diese zusätzlichen Untersuchungen aber nicht zum Leistungsinhalt der gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung zählen, müssen sie als Wunschleistung privat in Rechnung gestellt werden.

Zu diesen empfehlenswerten zusätzlichen Untersuchungen zählen:

  • Die Bestimmung des PSA (Prostata-spezifisches Antigen).
  • Die Ultraschalluntersuchung des Harntraktes.
  • Die Urinuntersuchung auf krankhafte Bestandteile.


„Nierencheck für die Frau“

Eine gesetzliche Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen oder Funktionsstörungen des Harntraktes bei der Frau gibt es nicht.

Die von Ihrem Urologen angebotene spezielle fachurologische Vorsorgeuntersuchung für die Frau dient der Früherkennung von Krebserkrankungen des Harntraktes, von Nierenfunktionsstörungen, chronischen Entzündungen und Steinerkrankungen. Solche Erkrankungen verursachen oft lange Zeit keine Beschwerden. Es handelt sich um wenig aufwendige und praktisch schmerzlose Untersuchungsmaßnahmen, mit welchen sich die Früherkennungsrate von Krankheiten des Harntraktes deutlich steigern lässt.


„Fortgesetzte Potenzbehandlung“

Die Potenz des Mannes ist im Laufe des Lebens niemals von gleichbleibender Qualität, sondern erheblichen Schwankungen und einem altersgemäßen Kraftverlust unterworfen. Chronische Erkrankungen, aber auch Stress und psychische Belastungen können sich nachteilig und schadend auf die Potenz des Mannes auch schon in mittleren Lebensjahren auswirken. Die moderne Medizin hat erfolgversprechende Methoden zur Untersuchung und Behandlung der Potenzschwache entwickelt. Ihr Urologe ist besonders sexualmedizinisch aus- und weitergebildet und hilft Ihnen gerne, Ihre Potenz wieder zu verbessern, falls Sie diesbezügliche Probleme haben.


„Wechseljahre des Mannes“

Sicher wollen Sie Ihre Lebensqualität auch mit zunehmendem Alter in jeder Hinsicht erhalten.

Wünschen Sie sich eine Optimierung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit? Eine positivere Lebenseinstellung? Eine Verbesserung der sexuellen Aktivität?

In einem individuellen Beratungsgespräch kann Ihr Urologe geeignete Behandlungsmethoden festlegen, die altersmächtige Gesundheitsveränderungen positiv beeinflussen können. Eine große Zahl der niedergelassenen Urologen in Deutschland hat sich auf diesem neuesten Gebiet der medizinischen Erkenntnis weitergebildet und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die aufgeführten, nicht unbedingt notwendigen, aber sehr sinnvollen und empfehlenswerten urologischen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte privat zu bezahlen. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.